Neuer Mindest­lohn ab 2024

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

ab Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn für alle Beschäftigten auf 12,41 Euro brutto pro Stunde.

In diesem Zusammenhang erhöht sich ebenfalls die Minijob-Grenze auf 538,00 Euro brutto monatlich.

Die Minijobber dürfen unter Berücksichtigung des neuen Mindestlohns weiterhin maximal 43 Stunden monatliche Arbeitszeit nicht überschreiten. Bitte berücksichtigen Sie die Änderungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen ab Januar 2024.

Die Einhaltung des Mindestlohns und der Arbeitszeiten wird durch Aufzeichnung der monatlichen Arbeitszeit dokumentiert. Diese Aufzeichnung ist für Minijobber Pflicht und wird durch die Deutsche Rentenversicherung geprüft.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: https://magazin.minijob-zentrale.de/mindestlohn-minijob-2024/

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Häner, Lux & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft